Guten Tag
Ich habe ein Begriffsverständnis-Problem und hoffe auf fachkundige Hilfe aus dem Forum.
Die CS hat zwei Bedingungen für Entschädigungszahlungen aufgestellt:
1.) am 31. August Vermögenswerte von bis zu 500'000 Franken bei der CS und
2.) davon über die Hälfte in kapitalgeschützten Lehman-Produkten angelegt
Bedeutet "Vermögenswerte" das investierte Geld ohne die liquiden Mittel? Oder andersrum gefragt: Hat die 2. Bedingung keinen Zusammenhang mit dem Geld auf einem CS-Konto, sondern nur mit dem bei der CS investierten Betrag?
Besten Dank für die Klärung!