Recht auf Einsicht in gespeicherte Daten

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Recht auf Einsicht in gespeicherte Daten

Beitragvon JasperCanada am Dienstag 28. Oktober 2008, 08:59

Für mich entscheidend ist, was die CS über mein Anlageprofil, Risikofähigkeit, Risikobereitschaft, etc. gespeichert hat. Ich habe schriftlich Auskunft verlangt sowie Kopien der Beratungsbögen der letzten 3 Beratungsgespräche, wo die Resultate des Gesprächs schriftlich festgehalten wurden. Bisher habe ich noch keine Antwort.

Frage: weiss jemand, wie ich weiter vorgehen muss. Muss ich der Bank nochmals eine Frist (sagen wir 10 Arbeitstage) gewähren und muss ich sonst klagen?
Habe ich überhaupt jurisisch Anspruch auf diese Daten (Datenschutzgesetz? Verordnngen?).
Habe ich gute Chancen , diese Auskunft juristisch zu erlangen.
Muss der Beklagte in solch einem Fall für die Kosten aufkommen, falls ich Recht bekomme?

Wäre super, wenn jemand juristisch eine Ahnung hätte. Stehen die Chancen gut, will ich diese Auskunft juristisch erzwingen.
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Re: Recht auf Einsicht in gespeicherte Daten

Beitragvon JasperCanada am Freitag 7. November 2008, 12:52

Nur zur Info: Lasst Euch nicht abspeisen

Wir haben von der CS schriftlich Auskunft über die bei ihr gespeicherten Daten (insbesondere des Analage und Risikoprofils: Risikofähigkeit und Risikobereichtschat) verlangt und ihr die im Datenschutzgesetz vorgesehenen 30 Tage gewährt.

Als nichts kam, haben wir Kontakt mit dem eidg. Datenschuztbeauftragten aufgenommen. Der schlug vor, nochmals eine Frist von 5 Arbeitstagen zu setzen und sonst juristische Schritte einzuleiten (kann man beim Zivilrichter - Friedensrichteramt am Wohnort machen).

Nun haben sie sich telefonisch bei meinem Vater gemeldet (betroffen vom Verlust ist meine betagte Mutter) und gesagt, er könne Einsicht in die Daten nehmen, aber ihr Rechtsdienst sage, er dürfe sie nicht kopieren oder abschreiben. Diese Sch...kerle! Die wollen, dass zur Klage keine Beweise vorhanden sind! Weil nämlich im Kleingedruckten des Fact Sheets steht, dass strukturierte Anlagen per se Risikoreich sind. Und wenn in der Risikobereitschaft steht, dass jemand keine Risiken eingehen will, so liegt ganz klar ein Beratungsfehler vor!!!!

Also, in Artikel 8, Absatz 5 des Bundesgesetzes über den Datenschutz ist über das Auskunftsrecht ganz klar festgehalten:

5 Die Auskunft ist in der Regel schriftlich, in Form eines Ausdrucks oder einer Fotokopie sowie kostenlos zu erteilen. Der Bundesrat regelt die Ausnahmen.

Also lügen die auch noch! Es kann mir doch keiner weismachen, dass der Rechtsdienst dieses Gesetz nicht kennt!

Ich habe meinem Vater nun geraten, er solle mit dem Ausdruck des Gesetzestextes heute nachmittag auf die Bank, dies überreichen und dem Berater sagen, dass der CS Rechtsdienst die Unwahrheit sagt und er auf den ursprünglichen 5 Tagen vom letzten Mittwoch beharrt. Und sonst klagen wir erstmal diese Unterlagen ein, und mit diesen Unterlagen haben wir Beweise, dass die Beratung nicht stimmte. Ich will nicht 80 oder 90 % retour, ich will 100 % Retour. Und danach diese Banausen (Beratung stimmt nicht und Rechtsdienst sind Amateure - nur im Geld abräumen sind sie Profis) öffentlich an den Pranger stellen. Wehrt Euch!
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Re: Recht auf Einsicht in gespeicherte Daten

Beitragvon Seger am Sonntag 9. November 2008, 20:19

Da würd ich mich bei unserem Anwalt (siehe Homepage) melden. Nach meiner Einschätzung wird die CS die Infos nicht freiwillig rausrücken. Die lassens lieber auf einen Prozess drauf ankommen. Auf jeden Fall sind dokumentierte Kundenkontakte vor Gericht rechtsgültig... d.h. z.b wenn dort drin steht dass du über dass Risiko des Produktes aufgeklärt worden bist, dann gilt dass auch vor Gericht.
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Re: Recht auf Einsicht in gespeicherte Daten

Beitragvon JasperCanada am Dienstag 25. November 2008, 22:38

Zur weiteren Info:

Wir haben in der Zwischenzeit eine Zivilklage betreffend dem Auskunfsrecht über gespeicherte Daten eingereicht und einen Gerichtstermin im Januar. Mal sehen.

Was ich super finden würde: Da die Mitglieder ja pratkisch alle ihre Fälle beim gleichen Anwalt deponieren, denke ich, verdient der nicht schlecht an uns..... (Die Fälle sind ja alle ähnlich gelagert, da kommt er auch mit dem Pauschalansatz auf seine Kosten ;-)
Könnte da Herr Fischer nicht unentgeltlich kurz zu juristischen Fragen in diesem Forum Stellung nehmen? Wenn ich z.B wissen möchte, ob ich aufgrund des in der Verordnung des Bundesgesetzes über den Datenschutz, VDSG, SR 235.11 festgehaltenen Auskunftsrechts Anspruch auf die schriftliche Aushändigung der Daten habe resp. eine Klage wie oben beschrieben erfolgsversprechend ist.
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