Ich habe Anfang 2007 bei der Neuen Aargauer Bank (NAB, eine Tochter der CS) für CHF 53'000.- einen Garantiefonds erworben, der mir als "5-jähriger NAB Gesundheitsbasket mit 100% Kapitalschutz" angeboten wurde. Der irreführende Name des Produkts (... tatsächlich handelte es sich um ein Lehman Zertifikat) hatte seinerzeit meinen Kaufentscheid wesentlich beeinflusst.
Um so schockierter war ich, als ich jetzt von der NAB erfuhr, dass sie keinerlei Pflichten und Haftungen für dieses Produkt übernimmt. Ich kann nicht verstehen, dass ein Unternehmen ein Produkt unter seinem eigenen Namen verkaufen kann, und im Fall von Reklamationen jegliche Garantieleistungen ablehnt. Dies ist unethisch, es sollte in meinen Augen aber auch im juristischen Sinn unrecht sein. Ich wundere mich, dass die schweizerischen Gerichte eine so bankenfreundliche Haltung einnehmen und solcherlei Verschleierungen nicht ahnden.
Auch in den Fact Sheets der NAB werden Risiken verschleiert durch Formulierungen, die für den Laien unverständlich und darüber hinaus formal schlicht falsch sind. Während im Fact Sheet zum obengenannten NAB Gesundheitsbasket insgesamt 5x von 100% Kapitalschutz gesprochen wird, wird das Risiko lapidar mit "Ausfall des Emittenten" beschrieben. Die korrekte Formulierung hätte lauten müssen "Teilweiser oder vollständiger Kapitalverlust beim Ausfall des Emittenten" (eine solche Formulierung hätte vermutlich nicht zum 5x erwähnten 100%igen Kapitalschutz gepasst!). In meinen Augen ist dies als Kundentäuschung anzusehen.
Gibt es andere Banken, die in vergleichbaren Fällen wenigstens eine Mitverantwortung anerkannt haben?